Allgemeine Geschäftsbedingungen
OperettenSommer Veranstaltungs GmbH
I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die OperettenSommer Veranstaltungs GmbH (kurz OperettenSommer) ist als Veranstalter von Kulturveranstaltungen tätig.
2. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem OperettenSommer und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
3. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und somit natürliche oder juristische Personen die keine Unternehmer sind.
4. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, möge sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.
5. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
6. Bei Abwicklung des Kaufs von Eintrittskarten für vom OperettenSommer veranstaltete Kulturveranstaltungen über Vertriebspartner gelten deren AGB´s ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des OperettenSommers, sofern sie diesen nicht widersprechen. Bei Widerspruch gelten die AGB´s der OperettenSommer GmbH.
7. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
8. Zulässigkeit von Kindern:
Kinder sind beim OperettenSommer Kufstein ab dem Alter von 5 Jahren erlaubt.
Kinder dürfen nur in Begleitung von einem Erwachsenen die Veranstaltung besuchen
Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben
II. Vertragsschluss
1. Die Angebote des OperettenSommers sind freibleibend und unverbindlich. Künstlerische, terminliche sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Kartenbestellung erklärt der Kunde verbindlich seine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des OperettenSommers. Der OperettenSommer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen oder mengenmäßig zu begrenzen.
Ein Rücktritt oder Umtausch ist ab Annahme des Vertrages ausgeschlossen.
3. Neben den Vorverkaufsstellen können die Karten an den Veranstaltungstagen direkt an der Abendkassa auf der Festung Kufstein bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung käuflich erworben werden.
4. Die erworbenen Eintrittskarten können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Rollenumbesetzungen berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten.
5. Bei Kartenverlust kann dem Besucher einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn der Kunde glaubhaft machen kann, welche Karte von ihm erworben wurde (genaue Platz- und Reihenangabe). Im Falle eines daraufhin doppelt besetzten Platzes hat der Besitzer der Originalkarte den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte.
6. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten des OperettenSommers Kufstein akzeptiert der Besucher die Hausordnung der Festung Kufstein. Missachtung kann den Verweis vom Veranstaltungsgelände zur Folge haben.
III. Fernabsatz- und Online-Shopping-Vertrag
Für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG, mit den gesetzlichen Ausnahmen für Freizeitdienstleistungen. Das bedeutet, dass für online erworbene Eintrittskarten zu Veranstaltungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum stattfinden, kein Widerrufsrecht besteht und der Verbraucher daher an den Erwerb der Eintrittskarten gebunden bleibt.
IV. Kosten, Bezahlung
1. Die angebotenen Preise gelten bis auf Widerruf und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
2. Die Originalkarte erhält erst mit vollständiger Bezahlung ihre Gültigkeit.
3. Die Bestellung kann per Webshop Telefon, oder E-Mail erfolgen. In den angegebenen Preisen sind Porti und etwaige Gebühren NICHT enthalten.
4. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
V. Gefahrübergang
1. Mit Übergabe der Karten geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des Unterganges, des Verlustes der Karten oder eine Verspätung der Übersendung mit der Übergabe an die Post oder an ein sonstiges Zustellunternehmen oder einen Botendienst auf den Käufer über.
Sohin übernehmen der Verkäufer keine Haftung für eventuell auf dem Postweg bzw. Transport verloren gegangene Karten bzw. für die korrekte Zustellung durch Dritte wie die Post oder ein allfälliger Botendienst sowie Schadenersatzansprüche, die aus der Nichtzustellung von Karten resultieren.
2. Bei Verlust von Karten oder einer sonstigen Zutrittsberechtigung wird vom Operettensommer kein Ersatz geleistet. Eintrittskarten dürfen ebenso nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden.
VI. Absagen, Haftungsbeschränkungen
1. Bei einer Spieldauer von mehr als 60 Minuten gilt die Veranstaltung als gespielt.
Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung aufgrund eines technischen Gebrechens, behördlicher Anordnung, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) oder schlechter Witterung (höherer Gewalt) insbesondere Regen, Hagel oder Sturm abzusagen.
Die Entscheidung obliegt der Festspielleitung. Im Falle der Absage bis zur 60. Minute nach Aufführungsbeginn gilt der auf Homepage und Webshop sowie über die Vorverkaufsstellen kommunizierte, auf den Tickets ausgedruckte Ersatztermin. Mit Kauf des Tickets wird der kommunizierte Ersatztermin akzeptiert.
Ticket Fr. 26.07.2024 20:00h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 29.07.2024 19:00h oder Di. 30.07.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Ticket Sa. 27.07.2024 19:00h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 29.07.2024 19:00h oder Di. 30.07.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Ticket So. 28.07.2023 17:00h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 29.07.2024 19:00h oder Di. 30.07.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Ticket Fr. 02.08.2024 20:00h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 05.08.2024 19:00h oder Di. 06.08.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Ticket Sa. 03.08.2024 19:00h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 05.08.2024 19:00h oder Di. 06.08.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Ticket So. 04.08.2024 17:00h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 05.08.2024 19:00h oder Di. 06.08.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Ticket Fr. 09.08.2024 20:00h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 12.08.2024 19:00h oder Di. 13.08.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Ticket Sa. 10.08.2024 18.30h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 12.08.2024 19:00h oder Di. 13.08.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Ticket So. 11.08.2024 17:00h:
Sollte die Vorstellung verschoben werden müssen, ist Mo. 12.08.2024 19:00h oder Di. 13.08.2024 19:00h Ihr Ersatztermin!
Prüfen Sie im Verschiebungsfall bitte spätestens am Folgetag der abgesagten Veranstaltung die Startseite www.musicalsommer.tirol.
Sollte aufgrund behördlicher Anordnung (bspw. Seuchenverordnung, Epidemie etc.) die gesamte Veranstaltungsserie nicht stattfinden können, wird diese auf das Folgejahr verschoben. In diesem Fall würden die bereits erworbenen Karten im Folgejahr ihre Gültigkeit behalten.
2. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung des OperettenSommers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für uns zurechenbare Personenschäden.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Aufenthalt auf dem Festungsgelände und
insbesondere bei der Benützung der Tribüne folgende Punkte:
VORSICHT BEI BENÜTZUNG DES WEGES / DER STIEGE – STURZGEFAHR!
BENÜTZUNG DES WEGES NUR MIT GEEIGNETEN SCHUHWERK!
ACHTUNG RUTSCHGEFAHR BEI NÄSSE!
VORSICHT STUFE u. / o. BODENUNEBENHEITEN!
VORSICHT BEIM BETRETEN DER TRIBÜNEN!
3. Der OperettenSommer haftet nur für eigene Inhalte auf der Website. Soweit Links den Zugang zu anderen Websites erhält, ist der OperettenSommer für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte macht sich der OperettenSommer nicht zu Eigen. Sofern der OperettenSommer Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Zugang zu diesen Seiten sofort gesperrt.
4. Programm- bzw. Besetzungsänderungen oder Änderungen der Inszenierung bleiben der Festspielleitung vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Verantwortung für die künstlerische Inszenierung der Aufführungen.
VII. Veranstaltungsort
1. Beim Veranstaltungsort Festungsarena Kufstein handelt es sich um ein Open-Air Naturgelände, dessen Benützung auf eigene Gefahr des Besuchers erfolgt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Unachtsamkeit der Besucher bei Benützung des Geländes verursacht wurden.
2. Bei TV Übertragungen, sowie sonstigen Bild- und Tonaufnahmen erteilt der Besucher dem Veranstalter sowie der übertragenden oder aufnehmenden Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
3. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, Flaschen, Gläsern, Dosen, Stöcken, Waffen und Feuerwerksartikel sind verboten. Kunststoff Flaschen bis maximal 0, 5 Liters mit Wasser sind erlaubt. Die Kunden verpflichten sich, jegliche Störung der Kulturveranstaltungen zu unterlassen und sich den Anweisungen des Ordnerdienstes zu unterwerfen, sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung des Veranstalters oder des Ordnerdienstes zu verlassen. Die Mitführung von Hunden bzw. Tieren ist nicht gestattet. Die Kunden verpflichten sich, sich einer für das Veranstaltungsgelände bestehenden „Hausordnung“ zu unterwerfen.
4. Kleinkindern unter fünf Jahren ist der Eintritt zu Veranstaltungen des OperettenSommer Kufstein nicht gestattet. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.
5. Gehbehinderte Menschen können keinen Rechtsanspruch auf Beförderung auf die Festung geltend machen. Für Rollstuhlfahrer wird gegen Entgelt ein Transport von einem Transportunternehmen auf die Festung angeboten. Dieser muss aus sicherheitspolizeilichen Gründen jedoch bis spätestens 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgen und kann nur unter vorheriger Anmeldung (siehe www.operettensommer.com) in Anspruch genommen werden.
VIII. Kartenvorverkauf
Der Kartenverkauf erfolgt durch die YES Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH, Sitz in A – 6020 Innsbruck, Meranerstraße 9, Geschäftsführer Josef Resch, mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen YES Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH (PDF)
IX. Gesetzliche Gutscheinlösung anlässlich Covid-19-Pandemie 2020 – 2022: Bundesgesetz der Republik Österreich
Die Vorstellungen des OperettenSommer Kufstein 2020 und 2021 mussten Covid-19-bedingt auf 2022 verschoben werden. Karten aus 2020 und 2021 behalten ihre Gültigkeit, sodass KarteninhaberInnen die Veranstaltung 2022 besuchen können. Zudem gibt es die Möglichkeit, Karten aus 2020 und 2021 gemäß Bundesgesetz (KuKuSpoSiG) gegen einen Gutschein umzutauschen. Dies kann bei jener Vorverkaufsstelle, bei denen die Karten gekauft wurden, durchgeführt werden.
Hierbei gilt zu beachten, dass die Kartenrückgabe bis spätestens 15.06.2022 möglich ist!
X. Schlussbestimmungen
1. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Bestimmungen des UN Kaufrechtes finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der OperettenSommer Veranstaltungs GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht, Gerichtsstand Innsbruck, vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.